Zurück zur Übersicht
26.10.2020

Corona-News


Informationen – Corona

Einfluss der Krankenhaus-Ampel auf die Kindertagesbetreuung

Grundsätzlich gelten für Angebote der Kindertagesbetreuung die spezielleren und konkret auf Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und HPTs zugeschnittenen Regelungen des Rahmenhygieneplans Kindertagesbetreuung und HPT. So gilt beispielsweise die für alle Beschäftigten eingeführte Testnachweispflicht im Bereich der Kindertagesbetreuung bereits seit dem 20. September 2021 unabhängig von den Stufen gelb oder rot der Krankenhaus-Ampel.

Auswirkungen hat die Krankenhaus-Ampel daher lediglich im Hinblick auf Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (z.B. Elternabende oder Kita-Feste). Hier gilt dann 3G plus bzw. 2G je nachdem, ob die Krankenhaus-Ampel auf gelb oder rot steht.
• Ampel auf Gelb:
3G plus bedeutet, dass für den Zutritt zu der Veranstaltung ein Impf- bzw. Genesenen-Nachweis oder ein negativer PCR-Testnachweis vorzulegen ist. Die Vorlage eines Schnelltest-Nachweises (auch Selbsttest) ist im Rahmen von 3G plus nicht mehr ausreichend.
• Ampel auf Rot:
2G bedeutet, dass nur geimpfte oder genesene Personen Zutritt zur Veranstaltung haben. Ein Testnachweis ist nicht mehr ausreichend.
• Nicht eingeschulte Kinder und Schulkinder gelten stets als getestet im Rahmen von 3G und 3G plus. 2G findet keine Anwendung auf Kinder unter zwölf Jahren.

3-G in Kindertageseinrichtungen

Um den Schutz für Kinder, Beschäftigte und Familien in der Kindertagesbetreuung beim aktuellen Anstieg des Infektionsgeschehens weiter zu gewährleisten, ist eine Ausweitung der Maßnahmen auch in der Kindertagesbetreuung erforderlich.

Bislang galt die 3G-Regel grundsätzlich nur bei Veranstaltungen in Kindertageseinrichtungen auf Basis des Hausrechts. Ab dem 24. November 2021 gilt die 3G-Regel flächendeckend.

Das heißt: Eltern und sonstige Dritte dürfen das Gelände von Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Tagesstätten nur dann betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das gilt auch für die Begleitung des Kindes während der Eingewöhnungsphase. Beim bloßen Abgeben und Abholen der Kinder findet die 3G-Regel dagegen keine Anwendung, da hier der Aufenthalt nur für einen sehr kurzen Zeitraum erfolgt.

Ausweitung des Testangebots in der Kindertagesbetreuung (nicht eingeschulte Kinder)

Mit Blick auf die weiterhin steigenden Infektionszahlen wird das bereits bestehende Testangebot für nicht eingeschulte Kinder ausgeweitet.

Das bedeutet konkret, dass Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ab dem 10. Januar 2022 nur betreten dürfen, wenn ihre Personensorgeberechtigten drei Mal wöchentlich einen Nachweis erbringen, dass bei ihrem Kind ein Test auf das Coronavirus mit negativem Ergebnis vorgenommen wurde.

Ein Testnachweis kann wie folgt erbracht werden:
• Dreimal wöchentliche Testung durch die Eltern zuhause mittels der vom Freistaat im Rahmen der Berechtigungsscheine zur Verfügung gestellten Selbsttests und glaubhafte Versicherung durch die das Kind bringende Person, dass das Kind vor Betreuungsbeginn negativ mit einem Selbsttest auf das Coronavirus getestet wurde.
• PoC-Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist. PoC-Antigen-Schnelltests werden in den Apotheken oder in lokalen Teststellen kostenfrei im Rahmen der Bürgertestungen durchgeführt.
• PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. PCR-Tests werden bei einschlägigen Symptomen kostenfrei in Arztpraxen durchgeführt.
• PCR-Pooling in den Kinderbetreuungseinrichtungen.

• Die Träger von Kindertageseinrichtungen und HPTs sowie Kindertagespflegepersonen sind verpflichtet, den von ihnen betreuten (nicht eingeschulten) Kindern drei Tests auf das Coronavirus pro Betreuungswoche anzubieten.
• Dieser Pflicht kann nachgekommen werden, indem durch die Ausgabe von Berechtigungsscheinen die kostenlose Abholung von Selbsttests in den Apotheken ermöglicht wird.
• Pro Berechtigungsschein erhalten die Familien zehn Selbsttests in der Apotheke.

Bildung fester Gruppen

Die wirksamste Maßnahme bei Bekämpfung der Pandemie ist – neben der Impfung gegen das Coronavirus – weiterhin die Kontaktreduzierung. Derzeit steht die Krankenhaus-Ampel bayernweit auf Rot. Solange dies der Fall ist, ist die Betreuung der Kinder in festen Gruppen künftig vorgeschrieben.  Die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) wurde entsprechend geändert.

 Regelungen im  Kinderhaus Camino:

  • 1. Im Kinderhaus Camino werden feste Gruppen gebildet. Ebenso gehört zur festen Gruppenbildung auch die Zuordnung von festem Personal pro Gruppe. Dies ermöglicht eine schnellere Nachverfolgung im Infektionsfall und mildere Konsequenzen beim Auftreten eines positiv getesteten COVID-19 Falls.
  • 2. Das Kinderhaus Camino darf nur von einem Erziehungsberechtigten in der Bring- und Abholzeit betreten werden. Dabei sind der Eingang an der Kellerstr. 4 und der Ausgang durch den Garten zum Volksfestplatz zwingend zu beachten. Auch weitere Abholberechtigte dürfen nur allein das Haus betreten, um ein Kind oder Kinder abzuholen und müssen ihre Daten im Kinderhaus hinterlegen, um eine möglich Infektionskette rückverfolgen zu können und um gegebenen falls schnellst möglich informiert zu werden. In der Wildstr. werden die Kinder an der Garderobe in Empfang genommen und durch das päd. Personal in den Krippenalltag begleitet.
  • 3. Die Erziehungsberechtigten/Abholberechtigten müssen beim Betreten des Kinderhauses eine FFP2-Schutzmaske tragen (selbst genäht, Schal oder med. Masken, sind nicht zulässig), das gilt auch für den Garten. Dabei dürfen immer nur max. 5 Eltern gleichzeitig das Kinderhaus mit ihren Kindern betreten.
  • 4. Die Bring- und Abholregelungen sehen eine Abgabe und Abholung der Kinder an einer zentralen Stelle im Kinderhaus vor.
  • 5. Die Abholzeiten müssen beim Bringen der Kinder mitgeteilt werden, um Wartezeiten für die Kinder in der Garderobe zu vermeiden. Die Kinder können zu folgenden Zeiten abgeholt werden – 12.30 Uhr, 14.00 Uhr, 14.30 Uhr, 15.00 Uhr, 15.30 Uhr, 16.00 Uhr, 16.30 Uhr und 17.00 Uhr. Eine flexible Lösung ist nach Absprache möglich.
  • 6. Der Mindestabstand von 1,50 m zum pädagogischen Personal und zu anderen Personen muss von allen Bringenden und Abholenden zwingend eingehalten werden.
  • 7. Die Gruppenräume dürfen nicht betreten werden, bzw. der Aufenthalt in der Garderobe muss auf ein Minimum beschränkt werden.
  • 8. Die Übergabe des Kindes ans/vom pädagogische Personal ist möglichst kurz zu halten. Alle wichtigen Informationen und die Abholzeit nehmen die Mitarbeiterinnen an der Anmeldung entgegen und geben diese weiter an die pädagogischen BetreuerInnen Ihres Kindes. Gespräche können in dringenden Fällen telefonisch nach Absprache stattfinden.
  • 9. Das päd. Personal muss während der gesamten Arbeitszeit eine medizinische Schutzmaske tragen und arbeitet nach dem Notfalldienstplan in festen Gruppen.
  • 10.  Im Kinderhaus Camino besteht für alle MitarbeiterInnen und Hortkinder eine Maskenpflicht.

Alle bisherigen geltenden Hygienemaßnahmen sind zwingend einzuhalten.

  • Kranke Kinder dürfen nicht ins Kinderhaus gebracht werden
  • wenn in Ihrer Familie (häuslicher Gemeinschaft) ein Krankheitsfall oder Verdachtsfall auftritt, dürfen Sie ihr Kind erst nach ärztlicher Einschätzung wieder zum Kinderhaus bringen
  • achten Sie bitte verantwortungsvoll auf die bekannten Corona-Symptome
  • beachten Sie bitte Ihre Mitteilungspflicht nach §34 IfSG

Testpflicht für Schulkindern:

Im Kinderhaus Camino gilt die Testpflicht für Schulkinder verpflichtend.
Es wird davon ausgegangen, dass die meisten Schulkinder bereits durch einen Test in der Schule ein negatives Ergebnis nachweisen können.
Für die wenigen Fälle, in denen Schulkinder im Rahmen der Kindertagesbetreuung zu testen sind, bitten wir Folgendes zu beachten:
– Ein negatives Testergebnis ist mittels PCR- oder POC-Antigenschnelltest (nicht älter als 24 Stunden bei einer Inzidenz über 100, nicht älter als 48 Stunden bei einer Inzidenz unter 100) nachzuweisen oder
– in der Kindertagesbetreuung wird unter Aufsicht ein Selbsttest, den die Kinder von zu Hause mitbringen müssen, durchgeführt.

Über weitere Änderungen der bestehenden Maßnahmen werden Sie rechtzeitig und umfassend informiert.

Ansprechpartner / Kontakt

Stefanie Pomberger

Einrichtungsleitung

Thorsten Wagner

Verwaltungsleitung

Kinderhaus

INFO - allgemein

Kinderhaus CAMINO Kellerstraße

Krippe Kellerstr.

Kinderhaus CAMINO Kellerstraße

Kindergarten - Anmeldung

Kinderhaus CAMINO Kellerstraße

Hort

Kinderhaus CAMINO Wildstraße

Krippe Wildstr.

Schreiben Sie uns!